Öffentlich
Inhalte, die ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind und ohne besondere Zugangsbeschränkung bereitgestellt werden dürfen.
Diese Policies regeln den sicheren, verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Umgang mit sämtlichen Konten, E-Mail-Adressen, Anwendungen, Speicherbereichen, Webseiten und sonstigen digitalen Diensten, die durch T – NB bereitgestellt oder verwaltet werden.
Die Policies gelten für alle Nutzer unabhängig davon, ob der Zugriff über ein privates Gerät, einen Browser, eine App oder eine andere technische Verbindung erfolgt. Soweit ein System eine aktive Bestätigung vorsieht, ist diese abzugeben. Auch ohne gesonderte Bestätigung sind die anwendbaren Regeln mit der Nutzung des Kontos oder Dienstes einzuhalten.
01 · Grundlagen
Technisch möglicher Zugriff ist nicht automatisch erlaubter Zugriff. Jeder Nutzer trägt Verantwortung dafür, Rechte nur für den vorgesehenen Zweck einzusetzen und erkennbare Risiken unverzüglich zu melden.
Die Policies erfassen bestehende und zukünftige T-NB-Dienste sowie alle darin verarbeiteten Daten. Nutzer müssen Kontaktdaten aktuell halten, sicherheitsbezogene Hinweise beachten und bei Unsicherheit vor einer ungewöhnlichen oder risikoreichen Handlung Rücksprache mit der Administration halten.
Ausnahmen sind nur wirksam, wenn sie vorab durch die Administration oder eine ausdrücklich zuständige Person genehmigt wurden. Eine Genehmigung gilt ausschließlich für den festgelegten Zweck, Umfang und Zeitraum und begründet keine allgemeine Ausnahme für andere Fälle.
Inhalte, die ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind und ohne besondere Zugangsbeschränkung bereitgestellt werden dürfen.
Informationen, die nur für berechtigte Nutzer oder festgelegte Empfänger bestimmt sind und nicht öffentlich weitergegeben werden dürfen.
Personenbezogene, administrative, finanzielle, sicherheitsrelevante oder anderweitig besonders geschützte Daten, die nur bei konkreter Erforderlichkeit verarbeitet werden dürfen.
Lässt sich die Schutzstufe nicht eindeutig bestimmen, ist die Information bis zur Klärung mindestens als intern und bei besonderer Sensibilität als vertraulich zu behandeln.
Die Policies konkretisieren organisatorische und sicherheitsbezogene Pflichten. Bei personenbezogenen Daten sind insbesondere die Grundsätze aus Art. 5 DSGVO und die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung aus Art. 32 DSGVO zu beachten. Unbefugtes Ausspähen, rechtswidrige Datenveränderungen oder Computersabotage können insbesondere nach §§ 202a, 303a und 303b StGB strafbar sein. Soweit zwischen den Beteiligten ein Schuldverhältnis besteht, können Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB und bei schuldhafter Pflichtverletzung mögliche Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB relevant werden.
Die genannten Vorschriften sind Beispiele und keine abschließende Aufzählung. Ob eine Norm im Einzelfall anwendbar ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
02 · Konten & Anmeldung
Konten und Berechtigungen werden einer bestimmten Person und einem bestimmten Zweck zugeordnet. Sie dürfen nicht übertragen, geteilt oder außerhalb der vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden.
Benutzerkonten sind persönlich. Zugangsdaten dürfen weder vollständig noch teilweise an andere Personen weitergegeben werden. Es ist untersagt, fremde Konten zu nutzen, andere Personen mit dem eigenen Konto anzumelden oder ohne Freigabe zusätzliche Konten anzulegen. Ein angemeldetes oder entsperrtes Gerät darf nicht so überlassen werden, dass andere Personen auf T-NB-Dienste zugreifen können.
Wer versehentlich Zugriff auf zusätzliche Funktionen, Verwaltungsbereiche oder Daten erhält, darf diesen Zugriff nicht weiter untersuchen oder ausnutzen. Die Nutzung ist zu beenden und die Administration ist zu informieren. Kontodaten und Wiederherstellungsinformationen müssen wahrheitsgemäß und aktuell gehalten werden.
Passwörter müssen individuell, schwer zu erraten und für T-NB ausschließlich verwendet werden. Sie sollen mindestens 16 Zeichen lang sein. Namen, Geburtsdaten, einfache Wörter, fortlaufende Zeichenfolgen oder geringfügig veränderte Varianten bereits verwendeter Passwörter sind ungeeignet.
Mehrfaktor-Authentifizierung ist zu verwenden, sobald sie für ein Konto oder System angeboten, technisch erzwungen oder durch die Administration angeordnet wird. Nur selbst ausgelöste Anmeldeanfragen dürfen bestätigt werden. Codes, Bestätigungslinks, Passkeys und Wiederherstellungscodes sind wie Passwörter zu schützen und dürfen niemals an Dritte weitergegeben werden.
Unerwartete Bestätigungsanfragen sind abzulehnen und unverzüglich zu melden. Die technische Aktivierung oder Erzwingung erfolgt je nach System durch die jeweilige Plattform beziehungsweise durch die Administration; die Policy selbst schaltet diese Funktion nicht automatisch ein.
Die Anmeldung erfolgt je nach Dienst über das zugewiesene Google-Workspace-Konto oder über die zentrale T-NB-Anmeldung. Es ist stets die vom jeweiligen Dienst vorgesehene Methode zu verwenden. Lokale Zusatzkonten dürfen nur genutzt oder eingerichtet werden, wenn sie technisch notwendig oder ausdrücklich genehmigt sind.
Wiederherstellungs-E-Mail-Adressen und Telefonnummern müssen aktuell sein. Wiederherstellungscodes dürfen nicht in gemeinsam genutzten oder ungeschützten Dateien gespeichert werden. Bei Verlust eines zweiten Faktors oder des Zugangs ist die Administration zu kontaktieren.
Die Administration kann bei Verlust, Sicherheitsverdacht oder begründeter Anfrage eine Zurücksetzung veranlassen. Sie benötigt niemals das bisherige Passwort und kann dieses nicht auslesen. Neu ausgegebene Zugangsdaten werden grundsätzlich per Brief oder über eine dafür geeignete verschlüsselte E-Mail übermittelt. Eine Übermittlung per Chat, Messenger oder vergleichbarem Kurznachrichtendienst erfolgt nicht.
Rechte werden nach Aufgabe und Erforderlichkeit vergeben. Der Zugang zu einem System berechtigt nicht automatisch zur Nutzung sämtlicher darin sichtbarer Daten oder Funktionen. Zusätzliche Rechte müssen beantragt oder freigegeben werden; nicht mehr benötigte Rechte können jederzeit angepasst oder entzogen werden.
Administrationsrechte dürfen ausschließlich für notwendige administrative Tätigkeiten eingesetzt werden. Änderungen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und auf den erforderlichen Umfang beschränkt sein. Sicherheitsbezogene Anweisungen der Administration, etwa Passwortänderungen, Abmeldungen, Einschränkungen von Freigaben oder technische Aktualisierungen, sind zu beachten.
03 · Kommunikation
Kommunikation über T-NB-Adressen muss sicher, nachvollziehbar und dem vorgesehenen Zweck angemessen erfolgen. Empfänger, Inhalte, Anhänge und Freigaben sind vor dem Versand sorgfältig zu kontrollieren.
Das T-NB-E-Mail-Konto ist vorrangig für Kommunikation im Zusammenhang mit T-NB bestimmt. Eine gelegentliche private Nutzung ist in geringem Umfang zulässig, sofern sie weder fahrlässig noch missbräuchlich erfolgt, keine Sicherheitsrisiken oder vermeidbaren Kosten verursacht, keine geschäftliche Nutzung für Dritte darstellt und den Betrieb sowie den verfügbaren Speicher nicht beeinträchtigt. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung privater Nachrichten besteht nicht.
Die persönliche Signatur kann im zulässigen Rahmen selbst gewählt werden. Automatisch eingefügte oder zentral vorgegebene T-NB-Hinweise am Ende einer Nachricht dürfen nicht entfernt, verfälscht oder so verändert werden, dass ein falscher Eindruck über Absender, Funktion oder Verantwortlichkeit entsteht.
Anmeldeaufforderungen, Links, Absenderdomains und unerwartete Anhänge sind kritisch zu prüfen. Passwörter, MFA-Codes oder Wiederherstellungscodes werden von T-NB nicht per E-Mail oder Telefon abgefragt. Bei ungewöhnlichen Forderungen ist die Identität über einen bereits bekannten Kontaktweg zu überprüfen.
Große oder vertrauliche Dateien sollen über den freigegebenen T-NB-Cloudspeicher statt als ungeschützter E-Mail-Anhang bereitgestellt werden. Freigaben sind auf notwendige Empfänger zu beschränken und nach Möglichkeit mit Ablaufdatum oder zusätzlichem Schutz zu versehen.
Besprechungslinks dürfen nicht unnötig öffentlich verbreitet werden. Vertrauliche Termine sind nicht öffentlich sichtbar zu machen. Vor Bildschirmfreigaben ist zu prüfen, welche Fenster, Benachrichtigungen oder Dateien sichtbar sind. Aufzeichnungen sind nur zulässig, wenn sie für den vorgesehenen Zweck erlaubt sind und erforderliche Informationen beziehungsweise Zustimmungen vorliegen.
Relevante Nachrichten dürfen nicht vorschnell gelöscht werden; gleichzeitig sind sensible Inhalte nicht länger als erforderlich aufzubewahren. Der Papierkorb ist kein Archiv. Gemeinsam benötigte Kommunikation darf nicht ausschließlich in einer persönlichen Ablage verbleiben. Anhänge und E-Mails sollen nicht unnötig mehrfach lokal gespeichert werden.
04 · Daten & Dienste
T-NB-Daten sind möglichst innerhalb der freigegebenen Systeme zu verarbeiten. Weitergaben, lokale Kopien und externe Dienste müssen auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränkt bleiben.
Daten dürfen nur für den vorgesehenen und zulässigen Zweck eingesehen, verarbeitet, gespeichert oder weitergegeben werden. Ein technisch möglicher Zugriff ersetzt keine Berechtigung. Personenbezogene und vertrauliche Informationen dürfen nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für ihre Aufgabe benötigen.
Für T-NB-Daten ist der dafür vorgesehene T-NB-Cloudspeicher zu nutzen. Eine Übertragung in private Google-Drive-, OneDrive-, Dropbox- oder sonstige private Cloudkonten ist ohne ausdrückliche Freigabe untersagt. Lokale Kopien dürfen nur erstellt werden, wenn sie für die jeweilige Aufgabe erforderlich sind. Sie sind angemessen zu schützen und nach Wegfall des Zwecks zu löschen.
Vollständige Sicherungen, Spiegelungen oder Archive von T-NB-Datenbeständen dürfen Nutzer nicht eigenmächtig anlegen. Der Download einzelner erforderlicher Dateien bleibt zulässig, sofern keine andere Regel oder Schutzanforderung entgegensteht.
Das Speichern von T-NB-Daten auf USB-Sticks, externen Festplatten oder vergleichbaren Datenträgern bedarf einer vorherigen Freigabe. Wird eine Nutzung genehmigt, dürfen ausschließlich angemessen verschlüsselte Datenträger eingesetzt werden. Der Datenträger ist sicher zu verwahren und darf nicht unbeaufsichtigt oder anderen Personen zugänglich bleiben.
Browsererweiterungen, Apps, Plugins und externe Integrationen dürfen nur auf T-NB-Konten oder -Daten zugreifen, wenn sie vertrauenswürdig, für den vorgesehenen Zweck erforderlich und bei weitreichenden Berechtigungen durch die Administration freigegeben sind. Nicht mehr benötigte App-Berechtigungen und Integrationen sind zu entfernen.
Die Freigabe eines Dienstes bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Datenarten dort verarbeitet werden dürfen. Umfang, Zweck und Schutzstufe der jeweiligen Informationen bleiben stets zu prüfen.
Für T-NB-Inhalte dürfen ausschließlich KI-Dienste verwendet werden, die durch die Administration verwaltet oder freigegeben wurden. Personenbezogene, vertrauliche, interne oder sicherheitsrelevante Informationen dürfen nur eingegeben oder hochgeladen werden, wenn dies für den konkreten Anwendungsfall ausdrücklich zulässig ist.
05 · Nutzung & Sicherheit
T-NB stellt Nutzern grundsätzlich keine Endgeräte bereit. Wer private Geräte verwendet, muss deshalb eigenständig für einen angemessenen technischen und organisatorischen Schutz sorgen.
Für den Zugriff dürfen nur Geräte verwendet werden, die durch PIN, Passwort, Biometrie oder eine vergleichbare Gerätesperre geschützt sind. Betriebssystem, Browser und sicherheitsrelevante Programme müssen aktuell gehalten werden. Eine aktive und regelmäßig aktualisierte Schadsoftware-Erkennung muss vorhanden sein; eine integrierte Schutzlösung ist ausreichend, wenn sie aktiviert, aktuell und funktionsfähig ist.
Die Anmeldung an öffentlichen Computern, fremden Geräten oder Geräten mit nicht beurteilbarem Sicherheitszustand ist grundsätzlich untersagt. Eine minimale Ausnahme kommt nur in einem echten, begründeten Notfall in Betracht. Dann ist eine private Browsersitzung zu verwenden, es dürfen keine Zugangsdaten gespeichert werden, sämtliche Sitzungen sind anschließend zu beenden und das Passwort ist bei verbleibendem Risiko zu ändern.
Öffentliche WLAN-Netze dürfen mit besonderer Vorsicht genutzt werden. Bei sensiblen Tätigkeiten ist nach Möglichkeit Mobilfunk oder ein vertrauenswürdiges Netzwerk vorzuziehen. Browser- oder Zertifikatswarnungen dürfen nicht übergangen werden.
Erlaubt ist die bestimmungsgemäße Nutzung der jeweils freigegebenen Systeme, Daten und Funktionen im Rahmen der eigenen Rolle. Dazu gehören insbesondere die Bearbeitung eigener oder zugewiesener Inhalte, die Zusammenarbeit mit berechtigten Nutzern, die Nutzung von E-Mail, Kalender, Dokumenten, Lern- und Verwaltungsfunktionen sowie die Meldung von Fehlern und Sicherheitsproblemen.
Ausnahmen von einzelnen Regeln können vorab genehmigt werden. Eine Ausnahme muss eindeutig, zweckgebunden und zeitlich beziehungsweise sachlich begrenzt sein.
Untersagt ist jede Nutzung, die Rechte anderer verletzt, Sicherheitsmaßnahmen umgeht, Systeme gefährdet oder außerhalb der erteilten Berechtigung erfolgt. Dazu zählen insbesondere:
Erkannte oder vermutete Schwachstellen sind vertraulich an die Administration zu melden. Sie dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben oder über das für eine erste Feststellung unbedingt erforderliche Maß hinaus getestet werden.
Portscans, automatisierte Prüfungen, Passwortversuche, Belastungstests, Umgehungsversuche, Penetrationstests und vergleichbare Maßnahmen sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung untersagt – auch dann, wenn sie angeblich der Verbesserung der Sicherheit dienen.
Zum Schutz der Systeme sowie zur Fehler-, Sicherheits- und Missbrauchsanalyse können Anmeldungen, sicherheitsrelevante Zugriffe und administrative Aktionen im erforderlichen Umfang protokolliert werden. Protokolle dürfen nicht manipuliert, gelöscht oder umgangen werden. T-NB kann technische Sicherheitsanforderungen, Anmeldeverfahren und Berechtigungen anpassen, wenn dies für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist.
06 · Verstöße & Zugänge
Schnelle Meldungen begrenzen Schäden. Jede festgestellte oder hinreichend vermutete Zuwiderhandlung wird geprüft; erforderliche und angemessene Maßnahmen werden abhängig von Risiko, Verschulden und Schwere des Falls ergriffen.
Eine unverzügliche Meldung ist insbesondere erforderlich, wenn ein Passwort möglicherweise bekannt geworden ist, eine unbekannte Anmeldung oder unerwartete MFA-Anfrage erscheint, ein Gerät verloren wurde, ein Phishing-Link oder verdächtiger Anhang geöffnet wurde, Daten versehentlich veröffentlicht wurden, E-Mails ohne eigenes Zutun versendet wurden, Schadsoftware vermutet wird oder offensichtlich zu weitgehende Berechtigungen bestehen.
Auch Unsicherheiten sollen frühzeitig gemeldet werden. Eine ehrliche und schnelle Meldung wird bei der Bewertung des Vorfalls berücksichtigt und ist regelmäßig hilfreicher als ein verspätetes Verschweigen.
Verstöße werden nicht pauschal nach einem einzigen Schema behandelt, aber jeder nachvollziehbare Verstoß wird bewertet und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Je nach Art und Schwere kommen insbesondere ein Hinweis, eine formelle Verwarnung oder Abmahnung, die verpflichtende Nachschulung, die Einschränkung einzelner Berechtigungen, eine vorübergehende Sperrung oder der dauerhafte Entzug von Konten und Zugängen in Betracht.
Bei unmittelbarer Gefahr für Konten, Daten oder Systeme kann eine vorsorgliche Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Vorsätzliche, mutwillige, betrügerische oder rechtswidrige Handlungen können weitere rechtliche Schritte, die Information zuständiger Stellen und eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dies betrifft insbesondere unbefugten Zugriff, Identitätsmissbrauch, Datenmanipulation, Sabotage, Schadsoftware, Täuschung oder den Versuch einer erheblichen Schädigung.
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig erhebliche Schäden oder vermeidbare Kosten verursacht, muss damit rechnen, dass daraus entstehende Ansprüche im rechtlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden. Die konkrete Maßnahme richtet sich stets nach dem Einzelfall und den anwendbaren rechtlichen Voraussetzungen.
Ein Zugang kann insbesondere bei Sicherheitsverdacht, schwerwiegendem Verstoß, längerer Inaktivität, Ende der Berechtigung, falschen oder veralteten Kontodaten, technischer Notwendigkeit oder auf Wunsch des Kontoinhabers eingeschränkt oder gesperrt werden.
T-NB kann diese Policies anpassen, wenn technische, organisatorische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Änderungen dies erforderlich machen. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Administration kann ergänzende verbindliche Sicherheitsanweisungen erlassen, soweit dies für den Schutz oder Betrieb der Systeme notwendig ist.
Rückfragen zu diesen Policies sowie Hinweise zu zulässigen Ausnahmen richten Sie an admin@t-nb.de oder info@t-nb.de. Sicherheitsrelevante Hinweise sollen frühzeitig und über einen bekannten, vertrauenswürdigen Kontaktweg übermittelt werden.